Die neue Verordnung über PSA (persönliche Schutzausrüstung) ist seit 1. Mai 2014 gültig.
Besonders dabei beachten: Egal welche PSA verwendet wird (selbst nur bei Sicherheitsschuhen) JÄHRLICHE UNTERWEISUNGSPFLICHT, bei Atemschutz UNTERWEISUNG ALLE 6 MONATE !!
Näheres unter:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007558